Unsere Schützlinge liegen uns am Herzen

vor, während und nach der Adoption!

Bei uns wird die Vermittlung in etwa gleich gehandhabt wie in den Tierheimen. Möchten Sie eine Katze adoptieren, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir besprechen das Vorgehen. Sind wir uns einig und eine Vermittlung kommt zustande, wird ein Schutzvertrag erstellt und eine Schutzgebühr erhoben. Diese Gebühr deckt die medizinische Versorgung, welche die Katze erhalten hat. Das sind Leukosetest, Parasitenbehandlungen, Impfungen und je nach Alter auch Kastration und Chip. Es wird durch die Katzenvermittlung kein Gewinn erzielt, sondern dieser Betrag macht es uns möglich, wieder andere hilfsbedürftige Katzen zu unterstützen und für ihr Wohlbefinden zu sorgen. www.katzentipps.ch/katze-kosten/

Grundsätzlich werden junge Katzen nur zu zweit oder zu einer schon vorhanden Katze abgegeben.
Freigang nach der Eingewöhnungszeit (min. 4 Wochen im Haus) mit Katzentürchen in verkehrsarmer Gegend ist Voraussetzung. Warum wir Kitten nicht in Einzelhaltung vermitteln? Hier ein paar lesenswerte Gedanken zur Thematik:

www.katzen-fieber.de/einzelhaltung-katzen.php und www.katzen-fieber.de/artgerechte-katzenhaltung.php

Bei einer älteren Katze achten wir darauf wie sie gelebt hat und ob sie Einzelgänger ist oder auch zu einem Gspänli möchte.

 

Wir halten es uns offen, Vor- und Nachkontrollen durchzuführen. Wir möchten auf diesem Weg sicherstellen, dass Mensch und Katze perfekt zusammenpassen und die Situation für beide Parteien optimal stimmt. Auch bleiben wir nach der Adoption jederzeit Ansprechpartner für Sie.

 

Tipps zu einer möglichst stressfreien Eingewöhnungszeit im neuen Daheim: Eingewöhnung und Zusammenfühung

 

Suchen Sie für sich ein Büsi in Wohnungshaltung? Dann schauen Sie bei www.handicapcats.ch rein. Es gibt immer gute Gründe, weshalb eine Katze nicht in den Freigang darf. Diese sind dann ganz besonders auf tierlebe Menschen angewiesen, die ihnen die nötige Zeit, Aufmerksamkeit und viel Verständnis schenken.